ArmutszeugnisEin dem Armenrechtsgesuch (Armenrecht) beizufügendes behördliches Zeugnis, meist der Gemeinde, in welchem das Unvermögen zur Bestreitung der Prozesskosten bezeugt wird, §118 ZPO.
Weitere Begriffe : Halterhaftung | wechselbezüglich | Vertrag zu Gunsten Dritter |
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