Arthandlungsvollmacht

Handlungsvollmacht für alle Rechtsgeschäfte, die eine bestimmte Art von Geschäften eines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 54 Abs. 1 HGB).
Beispiel: Der Textileinkäufer eines Warenhauses kann Kleidung einkaufen, nicht aber Möbel.

Vollmacht, Handlungsvollmacht.




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