Artikelgesetz

oder Mantelgesetz (kein Ausdruck des Verfassungsrechts oder der Gesetzessprache) nennt man in der Gesetzgebungspraxis ein Gesetz, das mehrere Gesetze ändert und bei dem zur besseren Übersichtlichkeit sämtliche jeweils ein bestimmtes Gesetz ändernde Vorschriften in einem Artikel zusammengefasst sind. S. a. Rechtsetzung.




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