Atemluftalkoholkonzentration

Kriterium für die Alkoholisierung von Kraftfahrzeugführern und als Voraussetzung der Ordnungswidrigkeit gern. § 24 a StVG von Bedeutung. Hiernach ist das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Atemluftalkoholkonzentration ab 0,25 mg/1 mit Geldbuße von bis zu 3000 € sowie Fahrverbot gern. § 25 StVG bedroht. Für die Feststellung alkoholbedingter Fahruntauglichkeit oder Schuldunfähigkeit liefert die Atemluftalkoholkonzentration nach derzeitigem Stand der Wissenschaft noch keine zuverlässigen Erkenntnisse.




Vorheriger Fachbegriff: Atemalkohol | Nächster Fachbegriff: Atlantik-Charta


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen