AtemluftalkoholkonzentrationKriterium für die Alkoholisierung von Kraftfahrzeugführern und als Voraussetzung der Ordnungswidrigkeit gern. § 24 a StVG von Bedeutung. Hiernach ist das Führen von Kraftfahrzeugen mit einer Atemluftalkoholkonzentration ab 0,25 mg/1 mit Geldbuße von bis zu 3000 € sowie Fahrverbot gern. § 25 StVG bedroht. Für die Feststellung alkoholbedingter Fahruntauglichkeit oder Schuldunfähigkeit liefert die Atemluftalkoholkonzentration nach derzeitigem Stand der Wissenschaft noch keine zuverlässigen Erkenntnisse.
Weitere Begriffe : Neutralität | Finderrechte | Waschanlage |
MMnews
|