Auditor (lat. = Hörer), 1) im spätrömischen im Verhörsrichter; 2) im heutigen katholischen Kirchenrecht erkennender Richter bei der römischen Kurie; 3) Ratgeber des Papstes in Rechtssachen; 4) im heutigen Schweizer Recht der Staatsanwalt bei bestimmten Gerichten.
Weitere Begriffe : Sicherungsvertrag | Nacherbenvollstreckung | Familienplanung |
MMnews
|