Aufbaudarlehennach dem Lastenausgleichsgesetz können Vertriebene und Kriegssachgeschädigte zum Wiederaufbau ihres zerstörten oder beschädigten Grundbesitzes oder zur Beschaffung von Ersatzgrundbesitz erhalten. Auch Familienheime werden durch A. gefördert.
Weitere Begriffe : Wiener UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf | Jhering | Soldaten sind Mörder |
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