Aufblenden
Warnzeichen, Überholen.
ist im Straßenverkehr als Warnzeichen bei konkreter eigener oder Fremdgefährdung statt Schallzeichen zulässig (auch um entgegenkommende Kfz. zum Abblenden zu veranlassen); ferner außerhalb geschlossener Ortschaften vor dem Überholen (§ 16 I StVO).
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