Ausbildungs-Arbeitsvertrag
Im Arbeitsrecht :
heisst ein Arbeitsvertrag, in dem der AG die Verpflichtung übernimmt, den AN zu einem bestimmten Zweck aus- u. weiterzubilden (z.B. Schweisser, Flugzeugführer). Im A. kann eine ordentliche Kündigung des AG dann unwirksam sein, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Ausbildungszweck steht (AP 1 zu § 611 BGB Ausbildungsverhältnis).
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