Ausbildungszuschüsse kann die Bundesagentur für Arbeit oder die zuständige Agentur für Arbeit einem Arbeitgeber gewähren, der behinderte Menschen in seinem Betrieb ausbildet, wenn diese Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist, § 235 a SGB III.
Weitere Begriffe : Inventarpfandrecht | actio quasi negatoria | Sicherheitsleistung, materielle |
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