Ausflugsfahrtensind eine Sonderform der gewerblichen Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr. Anders als beim Mietomnibus wird bei ihnen das Fahrtziel durch den Unternehmer bestimmt (§ 48 PBefG). A. sind auch unter dem nicht juristischen Begriff „Kaffeefahrten“ bekannt.
Weitere Begriffe : Redefreiheit | Zug-um-Zug-Leistung | Post-Entgeltregulierungsverordnung |
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