Ausgleich nach dem SVG
Im Sozialrecht :
Ein Soldat erhält einen Ausgleich in Höhe der Grundrente nach den §§30 Abs. 1, 31 BVG (Beschädigtengrundrente), wenn er während seiner aktiven Dienstzeit eine Wehrdienstbeschädigung erlitten hat, hierdurch geschädigt wurde und hieraus Folgen davongetragen hat.
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