Ausländerkriminalität
bezeichnet den Anteil Nichtdeutscher der offiziell erfassten Tatverdächtigen. Spezielle Unsicherheitsfaktoren bei Interpretation der polizeilichen Kriminalstatistik (Polizeiliche Kriminalstatistik) in Bezug auf die Ausländerkriminalität machen hier deshalb eine besondere Differenzierung erforderlich.
So sind etwa der Anteil der nach polizeilicher Kriminalstatistik tatverdächtigen Ausländer und der Ausländeranteil an der Bevölkerung nicht deckungsgleich, da als Tatverdächtige unter anderem auch Touristen erfasst werden. Die Kriminalitätsbelastung nichtdeutscher und deutscher Tatverdächtiger ist zudem wegen strukturell unterschiedlicher Zusammensetzung der Bevölkerungsgruppen nicht ohne weiteres vergleichbar. Schließlich erfolgt eine Verzerrung des Bildes durch die hohe Zahl ausländerspezifischer Delikte wie etwa Straftaten nach AufenthG und AsylVfG.
Aufschlussreiche Differenzierungen ergeben sich, wenn man die Verteilung nichtdeutscher Tatverdächtiger nach Anlass ihres Aufenthalts (etwa Asylbewerber, Arbeitnehmer, Touristen und Durchreisende, Illegale, Sonstige) vornimmt; andererseits hilft auch eine Unterscheidung nach der Art der begangenen Straftaten: hoher Ausländeranteil bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung, Raub, illegalem Handel und Schmuggel von
Rauschgiften. Geringer Ausländeranteil dagegen bei Vermögensdelikten, Wirtschafts- und Umweltstraftaten. Ein Gesamtvergleich von Deutschen und Ausländern ist also schon deshalb nicht aussagekräftig, da Ausländer keine homogene Bevölkerungsgruppe sind. Zu den Ursachen von Ausländerkriminalität siehe die Theorie der sozialstrukturellen Benachteiligung, die Theorie des Labeling Approach und die Kulturkonflikttheorie.
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