Ausländergesetz

regelt im öffentlichen Recht die Rechte und Pflichten der Ausländer, d.h. der Nicht-Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland, wie z.B. Einreise, Aufenthaltserlaubnis, Ausweispflicht, Ausweisung, Abschiebung, Ausreise und Asyl.

regelt Rechte und Pflichten der Ausländer in der BRD, vor allem Ein- und Ausreise, Aufenthaltserlaubnis, Ausweispflicht durch Pass od. Passersatz; ohne Aufenthaltserlaubnis kann Durchreise (mit Sichtvermerk im Pass) gestattet werden. Ausländer geniessen alle Grundrechte, soweit diese nicht ausdrücklich Deutschen Vorbehalten sind. Politische Betätigung kann eingeschränkt od. untersagt werden, wenn öffentl. Sicherheit, Ordnung od. Belange der BRD es erfordern. Ausweisung od. Abschiebung unter gewissen Voraussetzungen möglich. Aus polit. Gründen kann Asylrecht eingeräumt werden.




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