Auslieferungshaft

Freiheitsentziehung, welche zur Überbrückung der Zeitspanne benötigt wird, um die betreffende Person an ihr Heimatland oder einen Drittstaat auszuliefern. Teilweise kann die Auslieferungshaft angerechnet werden (§ 450a StPO). Auf den Vollzug der Auslieferungshaft sind dieselben Grundsätze anzuwenden wie bei der Untersuchungshaft. (Auslieferung)




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