Börsentermingeschäfte

sind eine besondere Art von Börsengeschäften, bei denen nicht sofort bezahlt bzw. geliefert wird, sondern erst nach einer bestimmten Zeit, z. B. nach 3 Tagen. Da inzwischen der Börsenkurs gewöhnlich wieder anders ist, kann der Verkäufer der Wertpapiere beim sogen. Leerverkauf u. U. die zu liefernden Papiere billiger einkaufen als er sie verkauft hat und so einen Gewinn erzielen; es handelt sich also um eine Spekulation auf sinkende Kurse (Baissespekulation). Umgekehrtes gilt für den Terminkauf, wo darauf spekuliert wird, dass der Kurswert bis zur Zahlung gestiegen ist, so dass die Papiere sofort mit Gewinn wieder weiterverkauft werden können (Haussespekulation). B. sind nur beschränkt zulässig, da sie mit erheblichen Gefahren verbunden sind, wenn sich der Kurs anders entwickelt als der Spekulant erwartet hat. Deckungsgeschäft.

Finanztermingeschäft.




Vorheriger Fachbegriff: Börsentermingeschäft | Nächster Fachbegriff: Börsenumsatzsteuer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen