B (Sozialrecht)

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis, das die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson dokumentiert und die Inanspruchnahme bestimmter Nachteilsausgleiche insb. im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs erlaubt, § 146 Abs. 2 SGB IX.




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