Nachteilsausgleich

Im Sozialrecht :

Behinderungsbedingte Nachteile und Mehraufwendungen sind unabhängig von der Ursache der Behinderung auszugleichen (§ 126 SGB IX). Der Nachteilsausgleich wird im Feststellungsbescheid anerkannt und im Schwerbehindertenausweis durch ein Merkzeichen festgehalten. Zu Einzelheiten Schwerbehindertenausweis

Arbeitsrecht: Ausgleich für sonstige Nachteile, die Arbeitnehmer infolge einer Abweichung des Arbeitgebers von einem Interessenausgleich erleiden (vergleiche § 113 BetrVG, Betriebsänderung).
Sozialrecht: Besondere Rechte und Hilfen für bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten. Nach dem SGB IX sowie einer Anzahl weiterer Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften etc. bestehen für Behinderte Nachteilsausgleiche für die Beeinträchtigungen durch ihre dauerhaften Gesundheitsstörungen. Die Nachteilsausgleiche beziehen sich auf eine Vielzahl von Lebensbereichen. So sind besondere Regelungen für die Einkommensteuer und Lohnsteuer, für den privaten Kraftfahrzeuggebrauch und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, für den Bereich des Wohnens, für Kommunikation und Medien, für den Bereich des Berufes sowie für die Sozialversicherung und zusätzlich etwa bei der Ausbildungsförderung vorgesehen.
lin Steuerrecht werden bestimmte Pauschbeträge, abgestuft nach dem Grad der Behinderung, in der Lohnsteuerkarte eingetragen. Die Pauschbeträge liegen zwischen 310 € pro Jahr bei einem GdB von mindestens 25 und bis zu 1 420 € bei dem GdB 100. Bei Blindheit (Merkzeichen BI) und Hilflosigkeit (Merkzeichen H) erhöht sich der Pauschbetrag auf 3 700 € unabhängig davon, ob eine Pflegekraft tatsächlich beschäftigt wird. Weitere Sonderregelungen gelten für die private Kfz-Haltung im Fall einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen: aG), bei Blindheit und Hilflosigkeit. Die Kraftfahrzeugsteuer für ein vom Behinderten gehaltenes und für ihn genutztes Privatfahrzeug entfällt bei diesen
Personengruppen. Ebenso sind Aufwendungen für beruflich bedingte Kraftfahrzeugkosten und für Privatfahrten im Umfang bis zu 15 000 km jährlich steuerlich abzusetzen. Hinzu kommt, gerade im Fall der außergewöhnlichen Gehbehinderung, die Sonderparkberechtigung an den mit dem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten öffentlichen Parkgelegenheiten.
Die Gehbehinderung berechtigt zur hälftigen KfzSteuerermäßigung und ebenso zur begünstigten Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei festgestellter Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson (Merkzeichen B) kann zudem kostenlos eine Begleitperson mit dem Schwerbehinderten in Bussen, Straßenbahnen etc. sowie in bestimmten Zügen der Deutschen Bahn AG mitreisen. Als Nachteilsausgleich im Bereich der Kommunikation und Medien ist die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht mit dem Merkzeichen RF ebenfalls für bestimmte Gruppen besonders schwer beeinträchtigter Behinderter auf Antrag auszusprechen. Im Ausbildungswesen sind die in verschiedensten Prüfungsordnungen vorgesehenen Ausgleiche für behinderungsbedingte Nachteile wie verlängerte Bearbeitungszeiten bei schriftlichen Prüfungsleistungen oder besondere mündliche Prüfungen, häufig in untergesetzlicher Form, geregelt. Im Beruf ist, neben dem Zusatzurlaub von fünf Tagen pro Kalenderjahr, § 125 SGB IX, auch der besondere Kündigungsschutz mit Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt,§§ 85-92 SGB IX, von erheblicher praktischer Bedeutung.
Zusammengefasst handelt es sich um ein mittlerweile sehr differenziertes System zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Mehraufwendungen, das einer Vielzahl von Sondersituationen Rechnung trägt.
111 Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Ratgeber für behinderte Menschen. Berlin 2009.




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