Bankbürgschaft ist die (im Fall des § 108 I ZPO notwendigerweise schriftliche, unwiderrufliche, unbedingte und unbefristete,) von einer Bank als Bürgen gegebene (, selbstschuldnerische) Bürgschaft. Lit.: Rieder, /., Die Bankbürgschaft, 6. A. 2004
Weitere Begriffe : Freiheit der Wahl | Schadensersatz statt der Leistung | Unzüchtige Schriften, Werke, Abbildungen, Darstellungen, Tonträger |
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