BargründungVon einer B. spricht man, wenn die Gründer einer Kapitalgesellschaft ihre Einlagen in barem Geld erbringen. Der Gegensatz zur Bareinlage ist die Sacheinlage.
Weitere Begriffe : Dienstleistungsverkehr (europäisches Recht) | Ehezerrüttung | Hoheitsakt |
MMnews
|