Bareinlage (Geldeinlage): Leistungen in Geld, die als Einlage in eine Kommanditgesellschaft, GmbH oder Aktiengesellschaft erbracht werden. Da Bareinlagen auch durch unbare Zahlungen erbracht werden können, ist die Bezeichnung als Geldeinlage zutreffender. Leistungen, die nicht in Geld erbracht werden, sind Sacheinlagen. Auch wenn zunächst Bareinlagen erbracht werden, können bei späteren Sachleistungen die Grundsätze über verdeckte Sacheinlagen eingreifen.
Weitere Begriffe : Schadensbeweis | Einlösungsrecht | Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis |
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