Bauabnahme

ist die Überprüfung durch die Baubehörde (Bauaufsicht), ob ein Bauvorhaben ordnungsgemäss errichtet wurde. Sie erfolgt meist in Form der Rohbauabnahme und der Schlussabnahme (Gebrauchsabnahme); letztere ist Voraussetzung für die Benutzung des Baues. Die B. hat der Bauherr zu beantragen; über die Durchführung erhält er eine Bescheinigung (Rohbauabnahmeschein, Schlussabnahmeschein).

Bauaufsicht

Eine B. ist nach Maßgabe des Landesrechts nach teilweiser (Rohbauabnahme) oder endgültiger (Schlussabnahme) Fertigstellung einer genehmigungspflichtigen (Baugenehmigung) baulichen Anlage durchzuführen. Für das Zivilrecht Werkvertrag (2, 3).




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