Baubehördensind die mit dem Vollzug des Bauordnungsrechts befassten Behörden. Sie wurden früher häufig als Baupolizei und werden heute zumeist als Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsbehörden bezeichnet. Ihre Einrichtung ist Sache des Landesrechts. I. d. R. ist die Kreisverwaltungsbehörde (Kreisverwaltung) untere, die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsident, Regierung) mittlere und das Innenministerium des Landes oberste Bauaufsichtsbehörde. Den B. obliegt in erster Linie die Entscheidung über die Baugenehmigung. Von den B. zu unterscheiden sind die staatlichen oder von Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts eingerichteten „Bauämter“ und sonstigen Behörden zur Durchführung öffentlicher Bauvorhaben wie z. B. die Straßenbaubehörden (Straßenbauämter) und Wasserwirtschaftsämter, denen die Baumaßnahmen an den öffentlichen Straßen und Gewässern obliegen.
Weitere Begriffe : Landesexekutive | Union leitender Angestellter | Vorempfänge |
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