Bauerngerichte 1) im Mittelalter: Gerichte auf dem Lande, die mit einem Bauermeister (Heimbürgen) als Vorsitzenden und mit 5 bis 6 Bauerngenossen als Beisitzer besetzt waren und über Rechtsstreitigkeiten geringeren Umfanges entschieden; 2) umgangssprachliche Bezeichnung für die in Landwirtschaftssachen nach dem G tätig werdenden Gerichte (Landwirtschaftliches Bodenrecht, Landwirtschaftsgericht).
Weitere Begriffe : Luxusmodernisierung | Vorabentscheidungsverfahren | Kapitalertragsteuer |
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