Bauerngerichte

1) im Mittelalter: Gerichte auf dem Lande, die mit einem Bauermeister (Heimbürgen) als Vorsitzenden und mit 5 bis 6 Bauerngenossen als Beisitzer besetzt waren und über Rechtsstreitigkeiten geringeren Umfanges entschieden; 2) umgangssprachliche Bezeichnung für die in Landwirtschaftssachen nach dem G tätig werdenden Gerichte (Landwirtschaftliches Bodenrecht, Landwirtschaftsgericht).

Grundstücksverkehr, landwirtschaftlicher.




Vorheriger Fachbegriff: Bauerngericht | Nächster Fachbegriff: Bauernkrieg


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen