Bodenrecht

öffentliches und privates Recht, das Grund und Boden (Grundstücke) betrifft.

Es regelt Eigentum, Verfügung, Nutzung und Verplanung von Grund und Boden. Landwirtschaftliches B.

Grundstücksrecht; Baurecht.

ist die Gesamtheit der Grundstücke betreffenden Rechtssätze des privaten Rechts und öffentlichen Rechts. Lit.: Ernst, W., Das öffentliche Bau- und Bodenrecht, Raumplanungsrecht, 2. A. 1981

Sachenrecht, Grundstück, Eigentum, Erbbaurecht, Grundpfandrechte, Grundstücksverkehr (landwirtschaftlicher), Baurecht, Baugesetzbuch, Bodenreform. Über den staatsrechtlichen Begriff B. (ius soli) Staatsangehörigkeit.




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