Landwirtschaftsgericht ein für das Verfahren der in § 1 des Gesetzes bezeichneten landwirtschaftlichen Rechtsangelegenheiten (z.B. landwirtschaftliches Pachtwesen, rechtsgeschäftliche Veräusserung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz) bestelltes Gericht. Es entscheiden beim Amtsgericht der Amtsrichter mit zwei ehrenamtlichen landwirtschaftlichen Beisitzern (ehrenamtlicher Richter), beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof jeweils drei richterliche Mitglieder des betreffenden Gerichts und zwei landwirtschaftliche Beisitzer. Das Verfahren vor den L.en ist der freiwilligen Gerichtsbarkeit angeglichen.
Weitere Begriffe : Kontokorrent | Pflichtenkollision | Preisbindungen |
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