Bausparkassenvertreterist ein Handelsvertreter, der damit betraut ist, Bausparverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Der B. ist in Bezug auf seine Provisionsansprüche und auf den Ausgleichsanspruch dem Versicherungsvertreter gleichgestellt (§ 92 V HGB).
Weitere Begriffe : Europäische Konvention | Urlaub im Strafvollzug | Singularsukzession |
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