Beauftragte für Chancengleichheit
Im Sozialrecht :
In der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, in den Regionaldirektionen und in den Agenturen für Arbeit ist jeweils eine hauptamtliche Beauftragte für Chancengleichheit bestellt (§385 SGB III). Sie hat Arbeitgeber und Gewerkschaften in übergeordneten Fragen der Frauenförderung zu unterstützen und zu beraten.
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