bedingtes Arbeitsverhältnis

Arbeitsverhältnis, welches unter einer Bedingung abgeschlossen worden ist. Dabei sind aufschiebende Bedingungen nach § 158 Abs. 1 BGB für ein Arbeitsverhältnis ohne weiteres zulässig.
Bedenken bestehen dagegen gegen die Zulässigkeit von auflösenden Bedingungen gemäß § 158 Abs. 2 BGB (Bedingung) für Arbeitsverhältnisse. Solche auflösenden Bedingungen sind nur zulässig, wenn ein sachlicher Grund für die auflösende Bedingung besteht und sie daher nicht der Umgehung des Kündigungsschutzes dienen.

bedingtes Arbeitsverhältnis.
befristetes befristetes Arbeitsverhältnis.
faktisches fehlerhaftes Arbeitsverhältnis.
fehlerhaftes fehlerhaftes Arbeitsverhältnis.




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