Beförderungslieferung

, Umsatzsteuer: ist eine Lieferung, bei der ein beweglicher körperlicher Gegenstand im Rahmen einer Warenbewegung vom Lieferer an den Abnehmer gelangt. Befördern ist jede Fortbewegung eines Gegenstandes mit fremder oder eigener Kraft (z.B. Kraftfahrzeug). Bei Beförderungs- und bei Versendungslieferungen (häufigste Formen der Lieferung im Wirtschaftsleben) gilt die Lieferung gern.
§ 3 Abs. 6 S. 1 UStG dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt (Fiktion).
Eine Beförderungs- oder Versendungslieferung liegt ebenfalls vor, wenn der Abnehmer den Liefergegenstand befördert oder versendet. Daher ist auch der sog.
Handkauf, bei dem mit Abschluss des Kaufvertrages dem Abnehmer der Kaufgegenstand übergeben und
nach § 929 S. 1 BGB übereignet wird, als Beförderungs- oder Versendungslieferung anzusehen (A30 Abs. 1 S.3 UStR 2008).




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