Beförderungslieferung , Umsatzsteuer: ist eine Lieferung, bei der ein beweglicher körperlicher Gegenstand im Rahmen einer Warenbewegung vom Lieferer an den Abnehmer gelangt. Befördern ist jede Fortbewegung eines Gegenstandes mit fremder oder eigener Kraft (z.B. Kraftfahrzeug). Bei Beförderungs- und bei Versendungslieferungen (häufigste Formen der Lieferung im Wirtschaftsleben) gilt die Lieferung gern.
Weitere Begriffe : Beruhigungszelle | Personalrechte | Angelegenheit |
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