Handkauf ist der sofort (tatsächlich zeitgleich mit dem Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts) vollzogene Barkauf (Handgeschäft), bei dem Verpflichtungsgeschäft und Erfüllungsgeschäft ununterscheidbar zusammenfallen.
Weitere Begriffe : Da mihi factum do tibi ius | Einheitsrecht | Kasse gegen Dokumente |
MMnews
|