Beitragsbemessungsgrundlage

Im Sozialrecht :

Die Beitragsbemessungsgrundlage benennt, von welchen Einnahmen die Beiträge in der Sozialversicherung zu berechnen sind. In der Arbeitsförderung sind die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze heranzuziehen (§ 341 Abs. 3 SGB III).




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