Belegschaftsaktien

(Arbeitnehmeraktien): Aktien, die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien an eigene Arbeitnehmer ausgibt. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom Gesetz als besonders förderungswürdig anerkannt (§§71 Abs. 1 Nr. 2, 202 Abs. 4, 204 Abs. 3 AktG). Sie dient dem Zweck, die Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen zu festigen. Ein Bezugsrechtsausschluss, der die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglichen soll, ist zulässig (Bezugsrecht).

Bezugsrecht.




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