Berechtigungsschein, Polizeirecht: ordnungsbehördliche Erlaubnis, die nach den Spezialvorschriften des Ordnungsrechts zu besonderen Verhaltensweisen berechtigt, etwa der Führerschein, der Waffenschein oder die Reisegewerbekarte. Im Rahmen der Identitätsfeststellung kann die Polizei die Aushändigung solcher Scheine zur Prüfung verlangen. Diese Prüfung setzt keine Gefahr voraus, es genügt, wenn der Betroffene die Tätigkeit, zu der er berechtigt wurde, ausübt.
Weitere Begriffe : Wappen | Gewässeraufsicht | Sitzblockade, Sitzdemonstration |
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