BergmannsinvalidenrenteFrühere Leistung der Rentenversicherung in den neuen Ländern. Seit dem 1. 1. 1992 wird anstelle der B. Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt (Art. 2 RÜG, § 302 a SGB VI).
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