Berufsgruppenversicherung

Im Sozialrecht :

Die Berufsgruppenversicherung ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungs- oder Versicherungseinrichtung für bestimmte Berufsgruppen. Versorgungseinrichtungen dieser Art gibt es u.a. für Ärzte und Apotheker. Besteht aufgrund einer Berufsgruppenversicherung Pflichtmitgliedschaft, kann das Mitglied Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung beantragen (§ 6 Nr. 1 SGB VI).

wird eine öffentlich-rechtliche Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung bestimmter Berufsgruppen genannt. Besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft (z. B. Ärzte-, Apothekerversorgung), so kann auf Antrag des Mitgliedes Befreiung von einer gleichzeitig bestehenden Versicherungspflicht in der Rentenversicherung gewährt werden (§ 6 SGB VI).




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