Beschädigte

Im Sozialrecht :

Beschädigte sind Personen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folge die staatliche Gemeinschaft in Abgeltung eines besonderen Opfers nach versorgungsrechtlichen Grundsätzen einzustehen hat. Zu dem versorgungsberechtigten Personenkreis gehören Kriegs- (vgl. insoweit das BVG), Wehrdienst- (vgl. insoweit das SVG), Grenzschutzdienst- (vgl. insoweit das Bundesgrenzschutzgesetz), Zivildienst- (vgl. insoweit das Zi- vildienstgesetz), Impf- (vgl. insoweit das InfektionsschutzG), Kriminalopfer (vgl. insoweit das Opferentschädigungsgesetz) und politische Häftlinge in der ehemaligen DDR und in den deutschen Ostgebieten (vgl. insoweit das Häftlingshilfegesetz).




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