Beseitigungsanspruchist der Anspruch auf völlige Entfernung einer Beeinträchtigung. Seine wichtigste Erscheinungsform ist der privatrechtliche B. des Eigentümers gegenüber einem Störer (§ 1004 I 1 BGB, z.B. vom Nachbargrundstück kommender Lärm, Abstellen eines fremden Kraftfahrzeugs). Auf Grund der allgemeinen Handlungsfreiheit besteht auch im öffentlichen Recht ein B. zur Abwehr rechtswidriger Eingriffe durch hoheitliches Handeln, dessen Sonderfall der Folgenbeseitigung- sanspruch ist (str.). Lit.: Schwab, K./Prütting, H., Sachenrecht, 32. A. 2006; Lepeska, G., Der negatorische Beseitigungsanspruch, 2000; Mankowski, P., Beseitigungsrechte, 2003
Weitere Begriffe : Abgabenüberhebung | Versicherungsvermittler | AEUV |
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