Besitzeinweisung, vorläufige

im EnteignungsVerfahren Verwaltungsakt der Enteignungsbehörde, durch den dem Enteignungsbegünstigten bis zur endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit der Enteignung der tatsächliche Besitz des Grundstücks verschafft wird; durch dieses Mittel soll eine Verzögerung des Vorhabens, z. B. eines Autobahnbaues, verhindert werden. Für die Nachteile der Besitzentziehung ist der Eigentümer zu entschädigen, wenn er nicht ohnehin sofort die Enteignungsentschädigung erhält.




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