Besitzeinweisungist die staatliche Einweisung einer Person in den Besitz einer Sache. Sie ist etwa im Baurecht schon vor Rechtskraft eines Enteignungsbeschlusses möglich, wenn sie aus Gründen des Allgemeinwohls dringend geboten ist (§116 BauGB). Sie ist Verwaltungsakt.
Weitere Begriffe : begünstigender Verwaltungsakt | Teilerbschein, gemeinschaftlicher | Arthandlungsvollmacht |
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