Bestellscheinbes. im Versandhandel übliches Formular (auf der Rückseite meist mit allgemeinen Geschäftsbedingungen), welches der Käufer auszufüllen hat. Mit Ausfüllung und Absendung kommt jedoch noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande, sondern erst, wenn der Verkäufer den in dem B. verkörperten Antrag (i. d. R. durch Versand der Ware) annimmt.
Weitere Begriffe : Radikalismus | Fronung | Prävention |
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