Betriebssteuern

Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb eines Unternehmens im Sinne einer organisatorischen Zusammenfassung von Mitteln oder von dauernden Handlungsvorgängen zur Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gründet, d. h. Steuern, die ohne das Vorhandensein eines Betriebes nicht vorkommen können. Hierzu zählen z. B. die Gewerbesteuer und für Versicherungsunternehmen die Versicherungsteuer. Die Abgrenzung gegenüber den Nicht-Betriebssteuern ist im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme als Haftungsschuldner aus dem Haftungstatbestand der §§ 74f. AO relevant.




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