Betriebsverhältnis
Gewalt, Verhältnis
Begriff, der für die Gesamtheit der Rechtsbeziehungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber verwendet wird. Das Betriebsverhältnis ist ein kollektivrechtliches Dauerschuldverhältnis, welches für die Dauer des Bestehens des Betriebes nicht gekündigt werden kann.
Gewaltverhältnis (öffentlich-rechtliches).
Vorheriger Fachbegriff: Betriebsverfassungsverletzung | Nächster Fachbegriff: Betriebsverlegung