Bezugsaktien sind die neuen (jungen) Aktien, die eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien bei einer bedingten Kapitalerhöhung ausgibt, d. h. einer Erhöhung, von der im Rahmen der Ausübung des Bezugsrechts Gebrauch gemacht wird (§ 192 I AktG).
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