Bier
vergorenes Getränk aus Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser; sein Verbrauch unterliegt der Biersteuer.
B. wird definiert in der B.-VO v. 2. 7. 1990 (BGBl. I 1332) m. Änd. Die Anforderungen an die über den Hausbedarf hinausgehende Herstellung und die Verkehrsfähigkeit von B. und seinen Ausgangsstoffen (das sog. Reinheitsgebot) sind im LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelrecht) und der DurchführungsVO zum Vorläufigen BierG i. d. F. v. 29. 7. 1993 (BGBl. I 1422), jeweils m. Änd. geregelt.
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