Blockade ist die Absperrung eines Gebiets gegenüber anderen Gebieten. Sie ist (unter Staaten) nur zulässig, sofern sie dem Völkerrecht nicht widerspricht. Blockadebrecher können festgenommen werden. Lit.: Berghaus, M., Rechtsprobleme der Betriebsbesetzung und der Betriebsblockade, 1989
Weitere Begriffe : Zeitgesetz | Genfer Protokoll | Kernbereich der Selbstverwaltungsgarantie |
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