Brauchtumist keine Rechtsquelle, so dass Bräuche rechtswidrig oder sogar strafbar sein können, z. B. der in Altbayern verbreitete Brauch des Maibaumstehlens. Zu unterscheiden vom blossen B. ist das Gewohnheitsrecht.
Weitere Begriffe : Kern-Energie | Probelieferung | Drittlandsgebiet |
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