Halogen-ScheinwerferAbblendlicht, Blendung, Blindsekunde, Breitstrahler, Rallye-Scheinwerfer, Weitstrahler. Jod-Halogen-Scheinwerfer sind erlaubte Zusatzlampen mit starker Lichtausbeute (circa 40°/oige Erhöhung der Fernlichtreichweite, bis circa 400 m), sie gibt es vornehmlich als Fern- und Nebelscheinwerfer, gelegentlich auch als Abblendscheinwerfer. Halogen-Scheinwerfer sind nicht identisch mit den unzulässigen Weitstrahlern; die Betriebserlaubnis wird nicht beeinträchtigt. Bei Halogen-Fernscheinwerfern ist durch die Gestaltung des Reflektors und Riffelung der Streuscheibe eine stärkere Streuung anstelle eines Punktstrahlers erreicht. Sie dürfen statt des serienmäßigen Fernlichts oder neben diesem verwendet werden. Wegen der großen Lichtreichweite ist auf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer besondere Rücksicht zu nehmen und vor allem frühzeitig abzublenden (bis zu 100 m Reichweite besteht noch beträchtliche Blendgefahr). Beim Abschalten auf Abblendlicht der Normalscheinwerfer ergibt sich eine erhebliche Helligkeitsdifferenz, so daß die Anforderungen an die Anpassungsfähigkeit des Auges erheblich sind, es kann eine Blindsekunde entstehen. Auch muß beim Abblenden die Geschwindigkeit meistens sehr stark verringert werden (wesentlich geringere Sichtweite).
Weitere Begriffe : Aussergerichtliche Kosten | Cäsaropapismus | Schlachttier |
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