Bulle

(lat.), in feierlicher Form erlassenes päpstliches Gesetz im Gegensatz zu dem in einfacher Form ergehenden Breve. Tritt i. d. R. erst 3 Monate nach Veröffentlichung in Kraft.

(lat. bulla [F.] Siegelkapsel, Siegel, Urkunde mit Siegel) ist (im Kirchenrecht) das (in feierlicher Form ergehende,) besonders wichtige (gesiegelte päpstliche) Gesetz (u. a. Goldene B. ein wichtiges Reichsgesetz, das z.B. die Unteilbarkeit der Kurfürstentümerfestsetzt, 1356). Lit.: Köbler, G., Deutsche Rechtsgeschichte, 6. A. 2005
päpstliche. Frühere Bezeichnung für ein in feierlicher Form ergehendes päpstliches Gesetz (bulla = Bleisiegel); kirchliche Gesetze.




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