Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfeist eine dem BMI unterstehende selbständige Bundesoberbehörde, das die ihm durch das G über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (Zivilschutz- und KatastrophenhilfeG - ZSKG -) v. 25. 3. 1997 (BGBl. I 726) m. Änd. (Zivilschutz; s. a. Katastrophenschutz) und andere Gesetze übertragenen Aufgaben wahrnimmt.
Weitere Begriffe : strafgesetzlicher Verbrechensbegriff | Raufhandel | Nuklearkriminalität |
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