Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheitist eine selbständige Bundesoberbehörde des BMELV in Braunschweig und Berlin (G v. 6. 8. 2002, BGBl. I 3082, m. Änd.). Es nimmt insbes. die Verwaltungsaufgaben des Bundes in den Bereichen Verbraucherschutz (Verbraucherschutzrecht) und Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit (auch Risikomanagement genannt) wahr; s. Bundesinstitut für Risikobewertung. Das Amt ist Zulassungsbehörde für den Großteil der Tierarzneimittel. S. a. Freisetzung.
Weitere Begriffe : Weltsicherheitsrat | Kollektivrechtliche Vereinbarung | Teilakzept |
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